Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2021 - L 3 R 9/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Notwendigkeit ambulanter Behandlungsmaßnahmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 43 Abs. 3
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VI ; Keine rentenrelevante Leistungsminderung aufgrund notwendiger ambulanter Behandlungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 28.11.2019 - S 10 R 1018/18
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2021 - L 3 R 9/20
- BSG, 22.06.2021 - B 13 R 29/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2021 - L 3 R 9/20
Das Restleistungsvermögen der Klägerin reicht vielmehr noch für leichte körperliche Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -,…">44%20SGB%20VI%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris). Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2021 - L 3 R 9/20
Das BSG geht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R - weiterhin von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes aus und hält daran fest, dass Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten, ggf. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen, wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, regelmäßig in der Lage sind, "erwerbstätig zu sein" (juris, RdNr. 26 ff.). - BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2021 - L 3 R 9/20
Das Restleistungsvermögen der Klägerin reicht vielmehr noch für leichte körperliche Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen aus (…vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -,;…">44%20SGB%20VI%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).